Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AVSJ Capital, Inhaberin Vetha Jendou, Limbacher Str. 4, 09113 Chemnitz — nachfolgend „AVSJ Capital".
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen AVSJ Capital und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, AVSJ Capital hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen von AVSJ Capital
- Gegenstand der Tätigkeit von AVSJ Capital ist — sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird — die unabhängige Beratung und Begleitung des Auftraggebers bei Finanzierungsvorhaben sowie die Vermittlung von Finanzierungen, Fördermitteln und Finanzierungspartnern als Dienstleistung.
- Der konkrete Inhalt und Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweils erteilten Auftrag. Ergibt sich im Laufe der Bearbeitung die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungsleistungen, weist AVSJ Capital den Auftraggeber darauf hin. Eine Auftragserweiterung kommt auch dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Zusatzleistung anfordert oder entgegennimmt.
- AVSJ Capital legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, zur Verfügung gestellten Unterlagen und das übermittelte Zahlenmaterial als vollständig und richtig zugrunde. Zu einer eigenen Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zu eigenen Recherchen ist AVSJ Capital nicht verpflichtet.
- Die endgültige Entscheidung über die Gewährung einer Finanzierung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Bank, dem Kreditinstitut, der Förderstelle oder dem Finanzierungspartner. AVSJ Capital hat hierauf keinen Einfluss.
- Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten sind nicht Vertragsgegenstand. Soweit erforderlich, empfiehlt AVSJ Capital die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
- Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Arbeitsergebnisse von AVSJ Capital an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von AVSJ Capital. Dritte werden hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrags einbezogen — auch dann nicht, wenn sie die Vergütung ganz oder teilweise tragen.
3. Kein Erfolgsversprechen
AVSJ Capital erbringt Dienstleistungen. Ein konkreter Erfolg — insbesondere die Zusage, Auszahlung oder bestimmte Konditionen einer Finanzierung oder Förderung — wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über Zeitpunkt, Art und Umfang der von AVSJ Capital empfohlenen oder mit AVSJ Capital abgestimmten Maßnahmen; dies gilt auch, wenn AVSJ Capital die Umsetzung begleitet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt AVSJ Capital alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
- Auf Verlangen bestätigt der Auftraggeber in einer Vollständigkeitserklärung, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig nach, ist AVSJ Capital nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann AVSJ Capital die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
5. Vergütung
- Erstgespräch und erste Einschätzung eines Finanzierungsvorhabens sind für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
- Kostenpflichtige Leistungen (z. B. die Buchung eines Startup GO! Pitch-Termins) werden vor der Beauftragung mit dem jeweiligen Preis klar ausgewiesen. Mit der kostenpflichtigen Buchung kommt ein entgeltlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
- Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung (z. B. Vermittlungsprovision oder Honorar). Bestehen Provisions- oder Vergütungsansprüche gegenüber Banken oder Finanzierungspartnern, weist AVSJ Capital den Auftraggeber auf Nachfrage darauf hin.
- Zeit- und Vergütungsprognosen stellen unverbindliche Schätzungen dar, da der erforderliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die AVSJ Capital nicht beeinflussen kann. Beruht ein Mehraufwand auf Umständen, die der Auftraggeber zu verantworten hat (z. B. unzureichende Mitwirkung), kann dieser Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.
6. Zahlungsbedingungen
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich ausgewiesene Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Rechnungen sind ohne Abzug mit Zugang fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Online-Buchungen werden über die angebotenen Zahlungswege (z. B. Stripe, PayPal) unmittelbar bei Buchung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Werden fällige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist AVSJ Capital berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zum vollständigen Ausgleich zurückzustellen.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. online) geschlossen, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass AVSJ Capital mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (z. B. bei kurzfristig gebuchten Terminen), hat er im Falle des Widerrufs den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten; das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
8. Haftung
- Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; verbindlich sind sie nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
- Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg empfohlener Maßnahmen — insbesondere für die Zusage oder Konditionen einer Finanzierung — ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn AVSJ Capital die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen begleitet.
- AVSJ Capital haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AVSJ Capital nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung entfällt, soweit ein Schaden auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers beruht. Haftungsbegründende Umstände sind AVSJ Capital innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich anzuzeigen.
9. Vertraulichkeit
AVSJ Capital behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen des Auftraggebers streng vertraulich („100% vertraulich"). Eine Weitergabe an Banken, Förderstellen oder Finanzierungspartner erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags oder dieser AGB bedürfen — mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.2 — der Textform. Stillschweigende Änderungen sind ausgeschlossen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort ist Chemnitz. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Chemnitz. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollte eine Bestimmung des Auftrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.